Rechtsanwalt Warias sowie die Kanzlei Warias sind Mitglied der APRAXA eG.
Bei APRAXA eG. handelt es sich um eine Genossenschaft, in der sich Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer mit einer Reihe von Rechtsschutzversicherungen zusammengeschlossen haben, um die Interessen ihrer Mandanten unter Einhaltung hoher Qualitätsstandards zu vertreten.
Mitgliedskanzleien wie die unsere sind erfahrene Anwaltspersönlichkeiten.
APRAXA – Anwälte sind Vertrauensanwälte vieler Rechtsschutzversicherungsgesellschaften und werden von diesen nicht ohne Grund empfohlen. Die Versicherer wollen Ihre Kunden in guten Händen wissen. Um das dies sicherzustellen, erfüllen die Mitgliedskanzleien nach einem Beschluss der Generalversammlung besondere Qualitätsstandards. Auch wir erfüllen diese besonderen hohen Anforderungen.
Als APRAXA -Anwälte genießen wir wegen dieser Qualitätsstandards das besondere Vertrauen vieler Rechtschutzversicherungen und arbeiten insbesondere mit folgenden Versicherungen besonders eng zusammen:
Badische Rechtsschutzversicherung AG
Bruderhilfe
CONCORDIA-Rechtsschutzversicherung AG
CONTINENTALE Sachversicherung AG
Debeka
DEURAG – Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG
HDI-Rechtsschutz Versicherung AG
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG
LVM Rechtsschutz-Service GmbH
RECHTSSCHUTZ UNION Versicherungs-AG
Württembergische Gemeinde-Schaden-Service GmbH
ZÜRICH Rechtsschutz Schaden Service GmbH
Wir arbeiten selbstverständlich auch mit allen weiteren Rechtsschutzversicherungen seit vielen Jahren zusammen und freuen uns auf alle Mandanten. Gerne übernehmen wir für Sie eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung über die Plattformen DREBIS > und e Consult >
APRAXA ist ursprünglich eine Abkürzung für AnwaltsPRAXis Assistance. Assistance ist eine Dienstleistung, die Kunden von Versicherungen und anderen Unternehmen sofort und unmittelbar hilft. Der Grundgedanke der Assistance ist es, rund um die Uhr Notfallhilfe vor Ort zu organisieren bzw. zu erbringen. Unter Assistanceleistungen wurden ursprünglich im engeren Sinne Hilfs-, Beistands-, Notfall- und Problemlösungsleistungen im Zusammenhang mit Not- und Schadenfällen verstanden. Heute werden auch zusätzliche allgemeine Serviceleistungen unter diesem Begriff subsumiert. (Quelle: wikipedia)
Alle weiteren Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite www.apraxa.de >.
Rechtsanwaltskanzlei
Marco Warias
Friedrich-Ebert-Str. 33
07607 Eisenberg/Thür.
Telefon · 036691-240 373
Telefax · 036691-240 372
Email · post@kanzlei-warias.de
Copyright © 2017 Rechtsanwalt Marco Warias